

Medienakkreditierung
Die Akkreditierung für Medienvertreter:innen für die 61. Ausgabe der Münchner Sicherheitskonferenz ist geschlossen. Leider können wir keine Akkreditierungsanfragen mehr akzeptieren.
Falls Sie keine Medienakkreditierung erhalten haben, besteht die Möglichkeit das gesamte Hauptprogramm per Live-Stream auf unserer Webseite verfolgen.
Bei Fragen zur Medienakkreditierung wenden Sie sich gerne jederzeit an unser Press Registration Team.
Um keine Informationen rund um die Veranstaltungen und Aktivitäten der MSC zu verpassen, folgen Sie uns gerne auf X, Facebook, Instagram und LinkedIn oder melden Sie sich für unseren Newsletter an.
Akkreditierungskriterien
Eine Medienakkreditierung für die MSC ist Journalist:innen (Print, Online, Rundfunk und Fernsehen) und Fotograf:innen vorbehalten. Um eine Medienakkreditierung zu beantragen, müssen Sie folgende Kriterien erfüllen:
Sie sind bei einem bona fide Medienunternehmen[1] beschäftigt und der Journalismus ist Ihre Haupteinnahmequelle - nachzuweisen durch einen offiziellen/gültigen Presseausweis und/oder ein Empfehlungsschreiben Ihres Arbeitgebers.
…oder…
Sie berichten für ein bona fide Medienunternehmen auf freiberuflicher Basis über sicherheits-, wirtschafts- oder außenpolitische Themen - nachzuweisen durch einen offiziellen/gültigen Presseausweis und/oder ein Empfehlungsschreiben Ihres Arbeitgebers.
Aus Sicherheitsgründen müssen alle Medienvertreter der Durchführung einer Polizeilichen Zuverlässigkeitsüberprüfung zustimmen.
Wir weisen darauf hin, dass die Vorlage eines Presseausweises allein keine Grundlage für eine Akkreditierung ist. Wir behalten uns vor, weitere Nachweise zur Überprüfung der journalistischen Tätigkeit gemäß den oben genannten Punkten anzufordern.
Kann meine Bewerbung abgelehnt werden, obwohl ich die Kriterien erfülle und alle erforderlichen Unterlagen eingereicht habe?
Bitte beachten Sie, dass die Nachfrage an einer Teilnahme an der MSC groß ist, die räumlichen Kapazitäten im Medienzentrum jedoch begrenzt sind und dass strenge Sicherheitsvorschriften gelten. In Anbetracht dieser Umstände ist eine Begrenzung der Anzahl der akkreditierten Medienvertreter für die MSC 2025 unvermeidlich. Wir bitten daher um Verständnis, dass die MSC in Ausnahmefällen Akkreditierungsanfragen ablehnen muss, wobei die bestmögliche Ausgewogenheit von fachlicher Kompetenz und geografischer Repräsentanz berücksichtigt wird. Ein Rechtsanspruch auf Akkreditierung besteht nicht.
Der MSC behält sich das Recht vor, Journalist:innen, die durch ihr Verhalten den reibungslosen Ablauf der Konferenz stören oder den Anweisungen des Sicherheitspersonals oder der MSC-Mitarbeiter nicht Folge leisten, die Medienakkreditierung zu entziehen.
Hintergrund für eine mögliche Nichtakkreditierung: Die MSC ist bestrebt, eine möglichst breite internationale mediale und im Bereich der Außen-, Sicherheits- oder Wirtschaftspolitik fachliche Wahrnehmung im Rahmen der Konferenz zu erreichen, sowie den Medienvertreter:innen optimale Arbeitsbedingungen während der Konferenz zu bieten. Allerdings müssen wir sowohl den begrenzten räumlichen Kapazitäten des Medienzentrums als auch einer engen Einhaltung von feuerpolizeilichen Vorschriften gerecht werden. Unter Berücksichtigung dieser Umstände, bitten wir Sie um Verständnis dafür, dass wir in Ausnahmefällen die Anzahl der Akkreditierungen pro Medium begrenzen müssen.
Social Media
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Weitere Informationen
Weitere Informationen von A bis Z rund um Ihre Teilnahme an der MSC 2025 als Medienvertreter:in finden Sie hier.
- [1] Medienorganisationen müssen redaktionell unabhängig sein und offenlegen, wie und von wem sie finanziert werden (einschließlich einer konkreten und überprüfbaren Adresse und Telefonnummer). Online-Medien müssen über eine professionelle Website verfügen und regelmäßig (mind. einmal wöchentlich) aktualisiert werden und nachweisen, dass der überwiegende Teil des Inhalts ihrer Website aus Originalnachrichten, Kommentaren oder Analysen besteht.